Wiederkehrende Prüfung

nach ​DIN EN 62446-1 (VDE 0126-23)

Eine Photovoltaikanlage ist Wind, Wetter, Hitze und Kälte schutzlos ausgeliefert. Kabel altern, Steckverbindungen können korrodieren, und Marderbiss ist keine Seltenheit. Viele Betreiber wiegen sich in falscher Sicherheit, solange der Wechselrichter "grünes Licht" zeigt. Doch elektrische Sicherheit lässt sich nicht am Ertrag ablesen.

Als zertifiziertes Sachverständigenbüro führen wir die wiederkehrende Prüfung Ihrer PV-Anlage durch – streng nach den Vorgaben der DIN EN 62446-1 (VDE 0126-23-1). Damit erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Pflichten, sondern sichern Ihren Versicherungsschutz.

Was besagt die Norm ​VDE 0126-23 / DIN EN 62446-1

Diese Norm ist das "Gesetzbuch" für die Prüfung von Photovoltaikanlagen. Sie definiert exakt, wie eine Anlage dokumentiert, in Betrieb genommen und – vor allem – wiederkehrend geprüft werden muss. Sie ist die allgemein anerkannte Regel der Technik.

Eine Prüfung nach diesem Standard ist kein oberflächlicher Blick auf die Module. Es ist ein tiefer technischer Check-up, der sicherstellt, dass

  • Von der Anlage keine Gefahr (Brand, Stromschlag) ausgeht.
  • Die Anlage die geltenden Sicherheitsstandards auch Jahre nach der Installation noch erfüllt.

Warum sind Sie zur Prüfung verpflichtet?

Viele Anlagenbetreiber fragen: "Muss ich das wirklich machen?" Die klare Antwort ist: Ja. Die Verpflichtung ergibt sich aus verschiedenen rechtlichen und vertraglichen Ebenen:

  • Für Gewerbebetriebe (Arbeitsschutzgesetz / DGUV V3)
    Als Arbeitgeber müssen Sie elektrische Anlagen regelmäßig prüfen lassen, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Die VDE 0126-23 liefert hierfür den technischen Maßstab. Ein Versäumnis ist eine Ordnungswidrigkeit und führt im Schadensfall zur persönlichen Haftung.
  • Für alle Betreiber (Versicherungsschutz & VdS)
    Nahezu jede Gebäude- oder Elektronikversicherung hat in ihren Klauseln (Kleingedrucktes) stehen, dass die Anlage nach den "anerkannten Regeln der Technik" betrieben und gewartet werden muss. Der kritische Punkt: Kommt es zu einem Brand oder Schaden und Sie können kein aktuelles Prüfprotokoll nach VDE-Norm vorlegen, kann der Versicherer die Zahlung wegen "grober Fahrlässigkeit" verweigern oder kürzen.
  • Verkehrssicherungspflicht (BGB)
    Jeder Hauseigentümer muss sicherstellen, dass von seinem Eigentum keine Gefahr für Dritte ausgeht. Eine ungeprüfte elektrische Anlage auf dem Dach ist ein Haftungsrisiko.

Unser Angebot

gesetztes- und versicherungskonform

Besichtigen

Gründliche Sichtprüfung der gesamten Anlage auf äußere Mängel wie Glasbruch, verschmorte Steckdosen, lose Kabelverbindungen, Korrosion oder andere sichtbare Beschädigungen.

Erproben

Systematische Funktionsprüfung aller sicherheitsrelevanten Einrichtungen wie Feuerwehrschalter, RCDs (Fehlerstromschutzschalter) und weiterer Schutzmechanismen.

Messen

Fachgerechte Durchführung aller vorgeschriebenen Messungen wie Isolationswiderstand, Schutzleiterdurchgängigkeit, Leerlaufspannung und Kurzschlussstrom mit kalibrierten VDE-Messgeräten.

Dokumentieren

Erstellung eines detaillierten Prüfberichts mit allen Messwerten, Bewertung der Anlage sowie einer transparenten Mängelliste als rechtssichere Grundlage gegenüber Versicherungen und Behörden.

Die Kosten für eine wiederkehrende Prüfung sind ein Bruchteil dessen, was ein Brandschaden oder ein Regress der Versicherung kosten würde.

Ist Ihr Prüfprotokoll noch aktuell?

Riskieren Sie keinen Verlust Ihres Versicherungsschutzes.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für die normgerechte Wiederkehrende Prüfung Ihrer Anlage durch das Sachverständigenbüro Kierstein.

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